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 Newsletter-Ausgabe April 2021
Vorsteuervergütung aus Drittstaaten möglich
 
 
 Sehr geehrter Abonnent,

bayerische Handwerksleistungen sind im Ausland gefragt. Es muss dabei oft Material vor Ort zugekauft, die Hotelrechnung beglichen oder aufgetankt werden. Gibt es eine Möglichkeit, die dort bezahlte Vorsteuer - ähnlich wie innerhalb der EU- zurück erstattet zu bekommen?

Lesen Sie hierzu unseren Artikel „Vorsteuervergütung aus Drittstaaten möglich“. Des Weiteren wollen wir in diesem Zusammenhang auch auf unsere kostenfreien Online Seminare hinweisen, u.a. „Umsatzsteuerbehandlung bei Auslandsgeschäften - Rechnungen und Nachweise richtig ausstellen“.

Mit besten Grüßen

Florian Höland
 
 
 EU 
   
 
Sommerurlaub mit digitalem grünem Nachweis?
 
   
   
   
 Export 
   
 
Vorsteuervergütung aus Drittstaaten
 
   
   
   
   
 
Großbritannien verschiebt den Start von Zollkontrollen und Aufschubfristen bei der Einfuhr
 
   
   
   
 Messen 
   
 
Das bayerische Handwerk ist wieder dabei - auf der Swissbau (Basel) im Januar 2022
 
   
   
   
 Sonstiges 
   
 
Die Schweiz macht gerne und gute Geschäfte mit Bayern
 
   
   
   
 Veranstaltungen 
   
 
04.Mai 2021: Umsatzsteuerbehandlung bei Auslandsgeschäften: Rechnungen und Nachweise richtig ausstellen
 
   
   
   
   
 
18.Mai 2021: Arbeiten über die Grenze Schweiz
 
   
   
   
   
 
20.Mai 2021: Arbeiten über die Grenze Tschechien
 
 
 
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