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| Newsletter-Ausgabe April 2021 Vorsteuervergütung aus Drittstaaten möglich | |
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| Sehr geehrter Abonnent,
bayerische Handwerksleistungen sind im Ausland gefragt. Es muss dabei oft Material vor Ort zugekauft, die Hotelrechnung beglichen oder aufgetankt werden. Gibt es eine Möglichkeit, die dort bezahlte Vorsteuer - ähnlich wie innerhalb der EU- zurück erstattet zu bekommen?
Lesen Sie hierzu unseren Artikel „Vorsteuervergütung aus Drittstaaten möglich“. Des Weiteren wollen wir in diesem Zusammenhang auch auf unsere kostenfreien Online Seminare hinweisen, u.a. „Umsatzsteuerbehandlung bei Auslandsgeschäften - Rechnungen und Nachweise richtig ausstellen“.
Mit besten Grüßen
Florian Höland | |
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