Bundeszentralfinanzamt informiert über Vergütungsverfahren und Brexit

(10.04.2019) Die EU gibt den Briten für den Brexit vermutlich mehr Zeit. Details sind aber aktuell noch nicht klar und die Unsicherheit bleibt.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat darauf hingewiesen: Falls ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union droht und keine anderweitige politische Lösung gefunden wird, gelten die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, nicht mehr für Großbritannien. Es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor. Großbritannien wird dann zu einem Drittland, also zu einem Land, das nicht Mitglied der EU ist.

Das hätte auch zur Folge, dass ab dem Zeitpunkt des Austritts auch die elektronischen Verbindungswege für die Antragstellung von und nach Großbritannien geschlossen werden.

Im angefügten Link lesen Sie weitere Hinweise des  Bundeszentralamts darüber, worauf Sie sich beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren einzustellen haben.

Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für Antragsteller zur Vorbereitung auf einen Austritt von Großbritannien aus der EU ohne Austrittsabkommen (Stand: 28. März 2019)