Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten? Bayreuth, 20.02.2018

Der Einsatz von Subunternehmern aus dem EU-Ausland kann Kapazitätsengpässe bei Bauprojekten oder den Facharbeitermangel im eigenen Unternehmen ausgleichen. Zu beachten ist: Für EU-Nachunternehmer gilt bei vorübergehenden Tätigkeiten das deutsche Entsendegesetz. Darüber sollte auch der deutsche Auftraggeber informiert sein.

Ein wichtiger Punkt ist beispielsweise die Unternehmerhaftung bei Scheinselbständigkeit oder bei der Gestaltung des Werkvertrags. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen am Tätigkeitsort wird durch die Behörden überprüft.

Gemeinsam mit der Handwerkskammer für Oberfranken laden wir Sie zu einer kostenfreien Veranstaltung ein. Bei einem Informationsabend klären Sie ausgewiesene Fachleute über folgende aktuelle gesetzliche Regelungen in Deutschland auf:

  • Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit
  • Mindestlohngesetz und GU-Haftung bei Werkverträgen
  • Behördenkontrollen vor Ort

Termin: 20.02.2019, 17:00 - 19:30 Uhr
Berufs- und Technologiezentrum der HWK, Bayreuth

Anmeldefrist: 06.02.2019

Anmeldung unter Angabe des Seminartitels, der Firmenanschrift und des Teilnehmernamens bitte an:

Günter Wagner

Außenwirtschaftsberater

Tel. +49 911 586856-13

g.wagner--at--bh-international.de

Diese Veranstaltung wird im Rahmen des European Enterprise Network aus den EU-Programmen „COSME“ und „HORIZON 2020“; Vertrag 831348-Bavaria2Europe, unterstützt.