Brexit: Briten wollen EU-Produktzulassung weiterhin anerkennen, zumindest vorerst

In Großbritannien steht ein komplizierter Prozess bevor, die geplante Brexit-Abstimmung im Unterhaus wurde verschoben. In einem Punkt gibt es immerhin Entwarnung: Auch im Falle eines harten Brexit soll der Marktzugang für EU-Produkte gewährleistet werden, sofern sie europäische Normen und Standards erfüllen. Die CE-Kennzeichnung wird damit vorübergehend ihre Gültigkeit behalten.

Das britische Parlament hat am 26. Juni 2018 beschlossen, dass alle bestehenden EU-Verordnungen in britisches Recht übernommen werden. Die gegenseitige Anerkennung zwischen den Briten und der EU ist aber noch nicht zustande gekommen. Auch könnten die Standards im Laufe der Zeit voneinander abweichen.

Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht und weist darauf hin, dass deutsche Exporteure sich rechtzeitig darauf vorbereiten sollten, dass sie für nicht-harmonisierte Produkte die britischen Anforderungen erfüllen müssen.



Pressemeldung der GTAI vom 15.10.2018:

(…) Die britische Regierung hat eine Reihe von Mitteilungen veröffentlicht, in denen sie die Konsequenzen eines harten Brexits ohne Folgeabkommen dargelegt. Die geschilderten Folgen treten nur dann ein, wenn das Vereinigte Königreich die EU am 30. April 2019 ohne Austrittsabkommen verlässt.

Produkte, die europäische Normen und Standards erfüllen und somit EU-weit in Verkehr gebracht werden dürfen, könnten demnach auch künftig ins Vereinigten Königreich eingeführt werden. Aber Achtung: Diese Zusage ist jedoch zeitlich begrenzt. Wann und inwiefern Produktstandards und Zulassungsvoraussetzungen geändert werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

CE-Kennzeichnung behielte zunächst Gültigkeit

Mit dem sogenannten "European Union Withdrawal Act" vom 26. Juni 2018 werden mit Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU alle bestehenden EU-Verordnungen in britisches Recht übernommen. Somit gelten auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs weiterhin dieselben Produktstandards und Normen wie in der EU. Diese harmonisierten Standards sollen in sogenannte "UK designated standards" umgewandelt werden. Die CE-Kennzeichnung als Nachweis für die Einhaltung der Produktvorschriften wird ihre Gültigkeit behalten. Das gilt ebenso für Konformitätsbewertungen, die von einer in der EU zugelassenen Zertifizierungsstelle ausgestellt wurden. Eine Re-Zertifizierung für den britischen Markt ist zunächst nicht notwendig.

Gleichwohl weist die britische Regierung darauf hin, dass diese Praxis zeitlich begrenzt sein wird. Im Laufe der Zeit könnten Standards voneinander abweichen. Des Weiteren entwickeln die Behörden eine britische Kennzeichnung, die nach dem Austritt für im Vereinigten Königreich neu zugelassene Produkte vergeben wird. Details hierzu sind für einen späteren Zeitpunkt angekündigt. Es bleibt abzuwarten, ob die CE-Kennzeichnung langfristig gänzlich durch eine britische Kennzeichnung ersetzt werden wird. (...)

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