Zoll: Änderung Warenverzeichnis 2020

Zum 1. Januar 2020 ändern sich wie jedes Jahr die Warennummern.

Laut Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (KEG) werden zum 1. Januar 2020 Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und damit auch im deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) rechtswirksam.

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat nun die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik bekanntgegeben und bietet dazu eine Übersicht der Änderungen 2019-2020:

Wichtige Information für Ihre Anmeldungen zur Außenhandelsstatistik -Extra- wie Intrahandel - ab Januar 2020 (PDF zum Herunterladen)

Im PDF werden auf 20 Seiten die Änderungen gegenübergestellt. Betroffen sind die Warenpositionen 1901, 2208, 2710, 3707, 3921, 3926, 6117, 7104, 7307, 7325, 8472 sowie die Kapitel 85 und 90.



Reichen Sie diese Informationsschrift an betroffenen Abteilungen in Ihrem Unternehmen weiter: Import-, Export-, Zoll- oder Versandabteilung bzw. die Buchhaltung, das Rechnungswesen oder die Steuerabteilung.

Bitte beachten Sie auch, dass ein reiner Vergleich der Warennummern nicht ausreichend ist, weil sich immer auch inhaltliche Änderungen ergeben können. So ist es möglich, dass die bislang genutzte Warennummer in 2020 noch besteht, die Ware aber einer anderen Nummer zugeordnet werden müsste.

Weitere Informationen lesen Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamts: www.destatis.de