Seminar "Werkverträge mit EU-Subunternehmen: rechtliche Vorschriften", Bamberg, 02.03.23

Der Einsatz von Nachunternehmern aus dem EU-Ausland kann bei Bauprojekten den eigenen Facharbeitermangel abfedern. Bei vorübergehenden Baumontagen gelten für EU-Nachunternehmer verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen. Aber auch Handwerksbetriebe, die Werkverträge mit EU-Subunternehmern abschließen wollen, sollten sich mit verschiedenen Fragestellungen auseinandersetzen.

 Themen:

  •         Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbstständigkeit & Mindestlohngesetz
  •         Unternehmerhaftung bei Werkverträgen
  •         Behördenkontrollen vor Ort
  •         Schwarzarbeit
  •         Meldepflichten für EU-Subunternehmer

 Referenten:

  • Leo Mahr, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Hauptzollamt Schweinfurt)
  • Hendrik Beck, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bamberg
  • Dirk Kalota, Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner, Eschborn
  • Günter Wagner, Bayern Handwerk International GmbH, Nürnberg
     

Termin: 02.03.2023, 17:00 - ca. 19:30 Uhr, danach gemeinsamer Stehimbiss.

 Seminarort: Bildungszentrum der Handwerkskammer, Hertzstr. 24 A, 96050 Bamberg, Gebäude B, OG, Raum 01

Anmeldeschluss: 16.02.2023

 Anmeldung: Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?

 

Gemeinsam mit der Handwerkskammer für Oberfranken laden wir Sie zu diesem kostenfreien Informationsabend ein!

Gefördert über das "Enterprise Europe Network", EU-Programm "Single Market Programme“ – Vertrag 101052685, Bavaria2Europe.

 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Günter Wagner

Außenwirtschaftsberater

Tel. +49 911 586856-13

g.wagner--at--bh-international.de

(BHI NL 02/2023)