Seminar "Werkverträge mit EU-Subunternehmen: rechtliche Vorschriften", Bamberg, 02.03.23
Der Einsatz von Nachunternehmern aus dem EU-Ausland kann bei Bauprojekten den eigenen Facharbeitermangel abfedern. Bei vorübergehenden Baumontagen gelten für EU-Nachunternehmer verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen. Aber auch Handwerksbetriebe, die Werkverträge mit EU-Subunternehmern abschließen wollen, sollten sich mit verschiedenen Fragestellungen auseinandersetzen.
Themen:
- Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbstständigkeit & Mindestlohngesetz
- Unternehmerhaftung bei Werkverträgen
- Behördenkontrollen vor Ort
- Schwarzarbeit
- Meldepflichten für EU-Subunternehmer
Referenten:
- Leo Mahr, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Hauptzollamt Schweinfurt)
- Hendrik Beck, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bamberg
- Dirk Kalota, Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner, Eschborn
- Günter Wagner, Bayern Handwerk International GmbH, Nürnberg
Termin: 02.03.2023, 17:00 - ca. 19:30 Uhr, danach gemeinsamer Stehimbiss.
Seminarort: Bildungszentrum der Handwerkskammer, Hertzstr. 24 A, 96050 Bamberg, Gebäude B, OG, Raum 01
Anmeldeschluss: 16.02.2023
Anmeldung: Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten?
Gemeinsam mit der Handwerkskammer für Oberfranken laden wir Sie zu diesem kostenfreien Informationsabend ein!
Gefördert über das "Enterprise Europe Network", EU-Programm "Single Market Programme“ – Vertrag 101052685, Bavaria2Europe.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
(BHI NL 02/2023)