Vereinigtes Königreich: Status registrierter Ausführer (REX) für präferenzrechtlichen Warenverkehr erforderlich

Für die präferenzrechtlichen Exporte in das Vereinigte Königreich bedürfen Unternehmen in der EU den Status des registrierten Ausführers (REX).

Die Antragstellung erfolgt über das zuständige Hauptzollamt (HZA). Unternehmen, die bereits den REX-Status haben, benötigen keinen neuen Antrag, da sich der Anwendungsbereich automatisch auf das Handels- und Kooperationsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich (TCA) erstreckt.

Im Gegensatz zum Status des im Präferenzrecht bekannten ermächtigten Ausführers handelt es sich bei einem registrierten Ausführer oder kurz REX nicht um einen bewilligungsbedürftigen Status, sondern es genügt eine Registrierung im REX-System.

Die EU setzt den REX auch mehr und mehr in bilateralen Handelsabkommen ein, anstelle der Bewilligung als ermächtigter Ausführer. Die Handelsabkommen mit Kanada (CETA), Japan, Vietnam und auch das Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich sind die ersten Anwendungsfälle.

Weitere Infos auf den Seiten des Zoll

(BHI NL 05/2022)