Elektronische Zollanmeldung - kein Ausgangsvermerk erhalten- was tun?

Es kann vorkommen, dass man keinen Ausgangsvermerk zur elektronischen Zollanmeldung bekommt, um das zoll-und umsatzsteuerliche Verfahren abzuschließen.

Wenn 90 Tage nach Überlassung der Waren in das Ausfuhrverfahren keine Erledigungsmitteilung übermittelt wurde, startet automatisiert durch die Ausfuhrzollstelle das Follow-up-Verfahren in ATLAS. Dann haben Sie weitere 45 Tage Zeit, um die Zollstelle über die Ausfuhr zu informieren und sich um einen Alternativnachweis zu kümmern.

Mögliche Belege sind:

  •      Frachtbrief, Konnossement usw.
  •      Einfuhrverzollungsbeleg aus dem Drittland, im Original und beglaubigt
  •      INF2 Dokument, vom Zoll abgestempelt

 (BHI NL 09/2021)