Brexit: Das Abkommen und die zoll- und präferenzrechtlichen Auswirkungen

Zum 31. Dezember 2020 endete die Übergangsphase mit dem Vereinigten Königreich (VK);  das Handels- und Kooperationsabkommen der EU mit dem VK  ist seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar. Eine förmliche Ratifizierung soll folgen, da man sich erst am 24. Dezember 2020 einigen konnte.

Das Abkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) gewährt Zollfreiheit für Ursprungserzeugnisse aus der EU und dem Vereinigten Königreich. Die präferenziellen Ursprungs- und Verfahrensregeln entsprechen in weiten Teilen denen des Freihandelsabkommens der EU mit Japan (EU-Japan-EPA) und ergeben sich aus Teil Eins, Titel I, Kapitel 2 des Abkommens, in der derzeit vorliegenden Textfassung ab Seite 27 und vorläufig als Artikel ORIG.1ff bezeichnet.

Achtung:

Eine Präferenzbehandlung ist nur vorgesehen für Erzeugnisse mit Ursprung in der jeweils anderen Vertragspartei, also dann, wenn Ursprungserzeugnisse der EU in das Vereinigte Königreich und Ursprungserzeugnisse aus dem VK in die EU eingeführt werden (wieder eingeführte Ursprungserzeugnisse der EU können nach dem Zollkodex der Union ggf. als Rückwaren zollfrei belassen werden).

Die Liste mit den produktspezifischen Regeln mit  einleitenden Bemerkungen dazu, sowie die Texte insbesondere der Erklärung zum Ursprung finden sich auf den Seiten 423ff mit den vorläufigen Bezeichnungen ANNEX ORIG-1 bis ANNEX ORIG-6.

Als Präferenznachweis ist die Erklärung zum Ursprung vorgesehen. Bei Warenwerten über 6.000,00 Euro  ist die REX-Nummer des registrierten Ausführers anzugeben; die Briten müssen dagegen immer ihre EORI-Nummer angeben.

Der Wortlaut der Erklärung lautet (deutsche Version):

„Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht (Ausführer-Referenznummer des Ausführers DEREX) erklärt, dass diese Waren, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungserzeugnisse ……. sind“.

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(Ort und Datum)

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(Name des Ausführers)

 

 

Quelle: Handwerkskammern Schleswig-Holstein/IHK Rhein-Neckar



(BHI NL 02/2021)