Reisezeit: Genussmittel sicher durch den Zoll bringen

Dass man aus einem Drittland (also einem Nicht-EU-Land) nur eine beschränkte Anzahl von Genussmitteln mit nach Deutschland bringen darf, ist bekannt. Wie aber schaut es aus, wenn Sie in einem EU-Land (etwa in Kroatien) Urlaub gemacht haben, Ihnen der dortige Wein gut geschmeckt hat und Sie ein paar Kisten davon in den Kofferraum laden möchten?

Für Ihren privaten Gebrauch dürfen Sie Waren mitnehmen. Dafür gibt es allerdings Richtmengen. Damit Sie sicher und vom Zoll unbeanstandet Ihre Ware mit nach Deutschland nehmen können, sollten Sie die Hinweise des Zolls lesen:

Richtmengen für verbrauchssteuerpflichtige Genussmittel

Quelle: Zoll.de