Italien: Verschärfung der Sanktionen bei Nichteinhalten des Entsendegesetzes

Italien hat zum 1. Januar 2019 die Sanktionen bei Verletzung der Meldepflichten um 20 Prozent erhöht, darüber informiert die Deutsch-Italienische Handelskammer in Ihrem Newsletter.

Versäumen Sie, eine Entsendemeldung abzugeben, kostet dies zwischen 180 und 600 Euro pro Mitarbeiter. Bei Nichteinhaltung der Aufbewahrungspflicht wird künftig eine Geldbuße zwischen 600 und 3.600 Euro pro Mitarbeiter und bei Nichternennung eines Ansprechpartners mit Zustellwohnsitz in Italien eine Geldbuße zwischen 2.400 und 7.200 Euro erteilt.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor einer Montage in Italien von unseren ExportberaterInnen zu den Erfordernissen einer Entsendung beraten.