Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten? Coburg, 20.02.2019

Der Einsatz von Subunternehmern aus dem EU-Ausland kann Kapazitätsengpässe oder den Facharbeitermangel ausgleichen. Doch hier muss man wissen: Für EU-Nachunternehmer gilt bei vorübergehenden Tätigkeiten das deutsche Entsendegesetz. Die zuständigen Behörden überprüfen die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen am Tätigkeitsort.

Als Auftraggeber sollten Sie sich also informieren, was in diesem Zusammenhang die Auftraggeberhaftung bei Werkverträgen bedeutet und welche Risiken die Scheinselbstständigkeit für Ihr Unternehmen birgt.

Lassen Sie sich während eines Informationsabends durch ausgewiesene Fachleute über folgende aktuelle gesetzliche Regelungen in Deutschland aufklären:

  • Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit
  • Mindestlohngesetz und GU-Haftung bei Werkverträgen
  • Behördenkontrollen vor Ort

Gemeinsam mit der Handwerkskammer für Oberfranken laden wir Sie zu dieser kostenfreien Veranstaltung ein. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Informationsabend: Werkverträge mit EU-Subunternehmern
Berufs- und Technologiezentrum der HWK, Coburg
Mi. 20. Februar 2019 (17:00 - 19:30 Uhr)

Anmeldefrist: 6. Februar 2019

Diese Veranstaltung wird im Rahmen des European Enterprise Network aus den EU-Programmen „COSME“ und „HORIZON 2020“; Vertrag 831348-Bavaria2Europe, unterstützt.

Nachricht unter Angabe des Seminartitels, der Firmenanschrift und der Teilnehmer bitte an:

Günter Wagner

Außenwirtschaftsberater

Tel. +49 911 586856-13

g.wagner--at--bh-international.de