Schweiz: Kanton Tessin hebt LIA-Meldung auf

Das Parlament des Kantons Tessin (Großer Rat) hat im November 2018 für die Aufhebung des Gesetzes „LIA“ gestimmt. Vorausgegangen waren Beschwerden der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ), von Wirtschaft Uri und mehreren Kantonsregierungen, wonach der Kanton Tessin den Marktzugang erschwere und gegen Bundesrecht und die Ordnung des Schweizer Binnenmarktes verstoße.  

Der Kanton Tessin (Dezember 2018) hat nun mitgeteilt, dass das LIA endgültig außer Kraft getreten ist und somit sich ausländische Betriebe, als auch Schweizer Betriebe aus anderen Kantonen als dem Tessin, nicht mehr ins Gewerberegister eintragen lassen müssen.

 

Gewerberegister Legge sulle imprese artigianali (LIA)

Die LIA (Legge sulle imprese artigianali) sah eine aufwendige und kostenintensive Registrierung von außerkantonalen Gewerbebetrieben (also auch Schweizer Betriebe aus anderen Kantonen) für Tätigkeiten im Tessin vor. Für eine Registrierung mussten jeweils eine Vielzahl von Dokumenten eingereicht und Nachweise erbracht werden, wie Auszüge aus dem Handelsregister, dem Strafregister, dem Betreibungsregister, Versicherungsnachweise sowie Bescheinigungen über Diplome, Studientitel und Referenzen.