Goldene Visa und Reisepässe: EU-Kommission zeigt Risiken auf und mahnt vollständige Einhaltung geltenden Rechts an

Bulgarien, Zypern und Malta sind schon seit Jahren in der Kritik, den Verkauf von Staatsbürgerschaften für Investoren zu einem einträglichen Geschäft zu machen. Ein „Einfallstor für organisierte Kriminalität“ bezeichnen Europaabgeordnete diese Praxis, denn wer Bürger eines Mitgliedsstaates ist, ist gleichzeitig Bürger der EU, mit allen Rechten, auch dem Recht, frei zu reisen. Die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten.

Anders als in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten bestehe in den drei genannten Ländern keine Verpflichtung einer physischen Präsenz oder einer echten Verbindung im Land, so lautet der Vorwurf. Ähnlich problematisch sehen die EU-Abgeordneten auch den florierenden Pass- und Visahandel.

Nun hat sich die EU-Kommission sich den Themen „Golden Passport“ und „Golden Visa“ angenommen und in einem Bericht Problembereiche aufgezeigt. Bulgarien hat bereits auf die Kritik aus Brüssel reagiert und eine Verschärfung bei der Vergabe der Staatsbürgerschaft angekündigt.

Probleme bei der Erlangung der Unionsbürgerschaft „Golden Passport“:

Sicherheit: Die Prüfungen der Antragsteller sind nicht ausreichend solide, und die zentralen Informationssysteme der EU, wie das Schengener Informationssystem (SIS), werden nicht so systematisch verwendet, wie sie sollten.
Geldwäsche: Verstärkte Kontrollen („Due-Diligence-Prüfung“) sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht umgangen werden.
Steuerhinterziehung: Überwachung und Berichterstattung sind notwendig, um zu gewährleisten, dass Einzelpersonen diese Regelungen nicht nutzen, um von privilegierten Steuervorschriften zu profitieren.
Transparenz und Informationen: In dem Bericht wird festgestellt, dass es keine klaren Informationen darüber gibt, wie die Regelungen durchgeführt werden, einschließlich der Zahl der eingegangenen, erteilten oder abgelehnten Anträge und der Herkunft der Antragsteller. Darüber hinaus tauschen die Mitgliedstaaten weder Informationen über Antragsteller bei derartigen Regelungen aus noch unterrichten sie sich gegenseitig über abgelehnte Antragsteller.
 

Probleme bei Aufenthaltsregelungen „Golden Visa“

Sicherheitskontrollen: Nach EU-Recht sind bestimmte Sicherheitspflichten zu erfüllen, bevor ausländischen Investoren ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Es mangelt jedoch an verfügbaren Informationen über die praktische Umsetzung und den Ermessensspielraum in Bezug auf die Art der Behandlung von Sicherheitsbedenken durch die Mitgliedstaaten.
Anforderung eines physischen Wohnsitzes: Aufenthaltsgenehmigungen, die durch Investitionen mit einer begrenzten oder nicht erforderlichen physischen Präsenz des Investors in dem betreffenden Mitgliedstaat erworben werden, könnten sich auf die Anwendung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in der EU und damit in Verbindung stehender Rechte auswirken und sogar ein beschleunigtes Verfahren zum Erwerb einer nationalen Staatsbürgerschaft und damit auch der Unionsbürgerschaft darstellen.
Mangelnde Transparenz: In dem Bericht wird auf mangelnde Transparenz und Kontrolle der Regelungen hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung und das Fehlen von Statistiken darüber, wie viele Personen Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen einer solchen Regelung erhalten.
 

Lesen Sie hier die Pressemeldung der EU-Kommission vom 23.01.2019.