Schweiz: Umsatzsteuerpflicht für Versandhandel ab 01.01.2019

Zum 01. Januar 2019 werden im Ausland ansässige Versandhändler in der Schweiz steuerpflichtig, wenn der Jahresumsatz ihrer Versandhandelslieferungen CHF 100.000 übersteigt. Bei der Ermittlung der Lieferschwelle sind auch die sog. Kleinsendungen mit einem Steuerbetrag von max. CHF 5 zu berücksichtigen. Die Lieferschwelle gilt als überschritten, wenn der Jahresumsatz 2018 und der voraussichtliche Jahresumsatz 2019 mehr als CHF 100.000 betragen.