Erinnerung: nicht abgerufene Beiträge an SOKA Bau

Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer aus dem Baubereich können eine Entschädigung für nicht abgerufene Beiträge zur Urlaubskasse der SOKA-Bau beantragen. Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet waren, Lohnsteuer in Deutschland zu zahlen, können außerdem beim Finanzamt Wiesbaden einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Blicken Sie nach dem Jahreswechsel auf eine positive Zusammenarbeit mit ausländischen Subunternehmern zurück? Dann tun Sie den ausländischen Mitarbeitern etwas Gutes und erinnern Ihren Subunternehmer daran, dass seinen Mitarbeitern nicht abgerufene Beiträge (2018) zur Urlaubskasse der SOKA Bau erstattet werden. Hierfür müssen die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland einen Antrag auf Entschädigung stellen.

Infos dazu finden Sie hier.