Anträge für verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) ab 1. Oktober 2019 nur noch elektronisch

„Ab dem 1. Oktober 2019 werden alle vZTA-bezogenen Verfahren elektronisch abgewickelt.“ Darüber hat die EU-Kommission informiert. Die Beantragung einer verbindlichen Zollauskunft (vZTA) auf dem Formular 0307 ist nur noch im Ausnahmefall möglich.

Die Dienstleistungen des Zolls können nun online über das Bürger- und Geschäftskunden Portal (BuG) der Zollverwaltung in Anspruch genommen werden. Wirtschaftsbeteiligte müssen ein Konto anlegen und erhalten dann ein BuG-Postfach.  Nach erfolgter Authentifizierung kann der Antragsteller bzw. Vertreter den elektronischen Antrag (eAntrag) auswählen und eingeben.

Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen zum bisherigen Antrag 0307 in Papierform.

Hier lesen Sie die Meldung des Zoll:

Elektronische Antragsstellung und vZTA-Erteilung