Frankreich: Kontrollpflichten des Auftraggebers

Frankreich hat mit dem Gesetz vom 06. September 2018 die Formalitäten für Entsendungen einerseits vereinfacht, andererseits aber die Strafen gegen eine Zuwiderhandlung gegen die Entsendevorschriften verschärft. Ein Erlass vom 4. Juni 2019 verpflichtet zudem den Auftragnehmer, „dem Auftraggeber schriftlich die Schuldenfreiheit gegenüber den französischen Behörden zu versichern“.  

„Wo der Auftraggeber sich vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 06. September 2018 nur vergewissern musste, ob sein Auftragnehmer die Entsendeformalitäten erfüllt hat, muss er nunmehr auch kontrollieren, ob der Auftragnehmer eventuell geschuldete Bußgelder aus vorherigen Entsendungen beglichen hat.“ (Deutsch Französische Auslandshandelskammer)