Werkverträge mit EU-Subunternehmen: Welche rechtlichen Vorschriften gelten? Hof, 12.02.2020
Der Einsatz von Subunternehmern aus dem EU-Ausland kann Kapazitätsengpässe bei Bauprojekten oder den Facharbeitermangel im eigenen Unternehmen ausgleichen. Werden Unternehmen aus dem EU-Ausland von einem deutschen Unternehmen in einen Auftrag eingebunden, ist es für den deutschen Auftraggeber vor dem Hintergrund der Generalunternehmerhaftung wichtig, die Themen wie „Bauabzugsteuer“ oder „Scheinselbständigkeit“ im Blick zu haben.
Für Nachunternehmer aus dem EU-Ausland gilt bei vorübergehenden Bau-Tätigkeiten das deutsche Entsendegesetz. Hier sollte der deutsche Auftraggeber den EU-Subunternehmer bei der Abwicklung der gesetzlichen Meldepflichten u. U. unterstützen, aber auch klare Vorgaben für eine Zusammenarbeit machen können.
Gemeinsam mit der Handwerkskammer für Oberfranken laden wir Sie zu einer kostenfreien Veranstaltung ein.
Informationsabend zum Thema „Werkverträge mit EU-Subunternehmen“
Berufs- und Technologiezentrum der HWK in Hof
Mittwoch, 12.02.2020 (17:00 - 19:30 Uhr)
Ausgewiesene Fachleute von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), der Rechtsberatung der HWK für Oberfranken sowie von Rödl & Partner klären Sie über folgende aktuelle gesetzliche Regelungen in Deutschland auf:
- Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit
- Mindestlohngesetz
- GU-Haftung bei Werkverträgen
- Behördenkontrollen vor Ort
Anmeldefrist: 20.01.2020
Ihre Anmeldung unter Angabe des Seminartitels, der Firmenanschrift und dem Namen aller Teilnehmer bitte an:
Diese Veranstaltung wird im Rahmen des European Enterprise Network aus den EU-Programmen „COSME“ und „HORIZON 2020“; Vertrag 880010-Bavaria2Europe, unterstützt.