Dänemark: Gewährleistungsfrist bei wiederauftretenden Baumängeln

Bei den meisten Bauverträgen in Dänemark werden die allgemeinen Standardbedingungen vereinbart (Almindelige Betingelser). Demnach beträgt die Gewährleistungsfrist für Baumängel fünf Jahre. Die Standardbedingungen AB 18 wurden nun für wiederauftretende Mängel überarbeitet:

Hat ein Bauunternehmer eine Mängelbeseitigung abgeschlossen, beginnt die fünfjährige Gewährleistungspflicht neu, längstens jedoch für weitere 3 Jahre nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Die Dauer einer Gewährleistungsfrist kann sich also bei einer Nachbesserung auf acht Jahre verlängern.

Neu ist eine Ergänzung zu den Verjährungsfristen: Die Frist auf Nachbesserung erlischt automatisch, wenn der Bauherr trotz Kenntnisnahme des Mangels diesen nicht innerhalb der ersten drei Jahre anzeigt. Der Anspruch auf Nachbesserung kann in diesem Fall wegen Verjährung ausgeschlossen sein, obwohl die absolute Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Bauabnahme noch nicht abgelaufen ist.



Quelle: Deutsch-Dänische Handelskammer (AHK Dänemark)