A1-Bescheinigung: Stand der Dinge

Das seit Jahresbeginn verpflichtende Online-Antragsverfahren für A1-Bescheinigungen hat zum Teil zu einem starken Anstieg der Antragszahlen bei den Sozialversicherungsträgern geführt. Laut einer Umfrage hat aber nur jeder vierte Arbeitnehmer bei Grenzübertritt eine Entsendebescheinigung dabei. Erste Systemnachbesserungen wurden inzwischen angekündigt.

Wenige Klicks reichen aus, um für einen Einsatz im EU-Ausland eine A1-Bescheinigung zu erhalten: Über das Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net kann die A1-Bescheinigung seit Jahresbeginn für Arbeitnehmer ausschließlich elektronisch beantragt werden. Das Formular wird automatisch an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet, die die Voraussetzungen für die Ausstrahlung prüft. Der Softwareanbieter Haufe berichtet von einem erheblichen Anstieg der Anzahl von Anträgen, die sich mitunter verzehnfacht habe.

Nachbesserungen bei fehlerhaften Anträgen

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungen haben im Verfahren zur elektronischen Beantragung Nachbesserungen vereinbart. So soll bei fehlerhaften Anträgen eine schnellere Rückmeldung erfolgen, indem sie künftig schon bei einer Übermittlung automatisch zurückgewiesen werden, etwa wenn die Angabe des Entsendungszeitraums mehr als 24 Monate beträgt. Dies soll ab 2020 gelten.

Bei anderen Bedingungen wie dem Entgeltanspruch gegenüber dem deutschen Arbeitgeber oder der arbeitsrechtlichen Anbindung muss der Sozialversicherungsträger den Einzelfall prüfen.

Wir haben ein Merkblatt verfasst.

 

Quelle: TK Versicherung



km